Betreuung

Folgende Betreuungsformen gibt es für die PrimarschülerInnen von Klasse 1 bis 4 – In der Sekundarstufe sind wir gebundener Ganztag von Klasse 5 bis 10.

  • Allgemeines

Es gelten zu jeder Zeit die ASS-Rechte und ab Klasse 5 das Gradierungssystem!

LüZ ist Bestandteil des Regelunterrichts, so dass Fehlverhalten über das Auszeitenmodell (1. Stufe TimeOutTisch, 2. Stufe Störentext abschreiben und 3. Stufe elterliches Abholen) aufgearbeitet wird.

Die Vermeidung von verbaler und/oder körperlicher Gewalt sowie das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes wird beim erster Verstoß mit einer Elterninfo über den Standbrief der Schulleitung und beim zweiten Verstoß mit einem zeitweiligen GTS-Ausschluss für mehrere Tage durch Standardbrief der Schulleitung aufgearbeitet. Das Fehlverhalten muss von einer aufsichtsführenden Person beobachtet worden sein!

Bei Verlust/Vergessen der Führerschein- bzw. Gradierungskarte verliert die Schülerin/der Schüler jegliche Freiheiten.

  • Lern- und Übungszeit/Offenes Angebot Grundschule 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Primarstufe

Bis auf Weiteres findet die Lern- und Übungszeit (LÜZ) von Montag bis Donnerstag zwischen 13:00 Uhr und 14:00 Uhr statt. Davon ausgenommen ist der Dienstag. Hier befinden sich die SchülerInnen in den Betreuungsräumen der Grundschule und/oder den jeweils möglichen Aufenthaltsbereichen (siehe unten „Aufenthaltsbereiche für die Klasse 1 bis 4“).

Ein einheitliches System (beispielsweise der Wochenplan) wäre für alle Beteiligten eine große Erleichterung. In diesem Sinne finden Korrekturen der aufsichtsführenden Personen mit einem grünen Stift statt. Besondere Beobachtungen und/oder Vorkommnisse (beispielsweise Arbeitsverweigerung) werden im Schülerplaner mit Namenskürzel festgehalten. Einheitliches System (Wochenplan) wäre große Erleichterung

  • Aufenthaltsbereiche für die Klassen 1 bis 4

GTS-Führerscheine für Klasse 1-4 gelten für die Mensa-, Pausen- und Kommunale Betreuungszeit.

Die GTS-Führerscheine orientiert sich am Gradierungssystem der Sekundarstufe. D.h. eine Schülerin/ein Schüler kann unterschiedliche Führerscheine für unterschiedliche Aufenthaltsbereiche erwerben. Der Erwerb ist zunächst jederzeit über ein Gespräch mit einer aufsichtsführenden Person möglich; hier sind jedoch bei regelmäßigem Fehlverhalten individuelle Regelungen möglich. Der Erwerb eines Führerscheins wird mit einem entsprechenden Aufkleber auf der Führerscheinkarte gekennzeichnet. Bei Fehlverhalten obliegt es der Betreuungsleitung unter Berücksichtigung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit einen Führerschein komplett zu sperren oder zeitlich befristet einzuziehen.

  • Aufenthaltsbereiche für die Klassenstufen 5 bis 10

Die Aufenthaltsbereiche ergeben sich für die SchülerInnen ab Klasse 5 über die jeweilige Gradierungsstufe. Dementsprechend gilt das Gradierungskonzept ab Klasse 5 in vollem Umfang auch für die GTS-Zeiten außerhalb des Regelunterrichts.

Über nachfolgenden Link erhalten Sie Zugriff auf alle erforderlichen Formulare zur An- oder Abmeldung der Ganztagesbetreuung und Mittagsessensverpflegung.

https://www.goeppingen.de/start/Bildung/Betreuung+und+Mittagsverpflegung.html

Flyer Schulkindbetreuung_(Stand: April 2023)

Elternbrief_Schulen (3).neu_Änderung_der_Benutzungs-und_Entgeldordnung_Betreuung_zum_01.09.2023

Formulare zum „Bildung und Teilhabeantrag“ für die Mittagsverpflegung: 

Bildung und Teilhabeantrag für das LRA

Mittagsverpflegung Bildung und Teilhabe – Job Center

Schweigepflichtentbindung – Job Center

Bei Fragen zum Bildung und Teilhabeantrag ist Frau Schäfer von der Stadtverwaltung gerne behilflich: sschaefer@goeppingen.de

Die Grundschule als offene Ganztagesschule:

Offene Ganztagesschule und Betreuung

Formular zur „Befreiung von der Schulpflicht im Rahmen des Ganztagsangebot zur Teilnahme an regelmäßigen außerschulischen Angeboten“:

Befreiung Ganztagsangebot