Schulbriefe

Schulteilordnung „Digitale Geräte“

 

Die folgende Schul-Teilordnung erhält für unsere SchülerInnen die Vorteile der „Digitalen Geräte“ und minimiert die Gefahren (u.a. Cybermobbing, unerlaubtes Mitschneiden von Unterrichtsinhalten) gleichzeitig. Die hier festgelegte Nutzung „Digitaler Geräte“ gewährleistet somit ein erfolgreiches Lernen und Arbeiten während der Schulzeit. 

 

Der Begriff „Digitale Geräte“ umfasst Handys, Smartphones, Smartwatch-Uhren oder vergleichbare Uhren sowie alle anderen technischen Geräte (u.a. Tablets) mit ähnlichen Funktionen (u.a. das Fotografieren, Telefonieren, Aufnehmen und Mithören).

 

Regel 1: Digitale Geräte, die zu Unterrichtszwecken benötigt werden, dürfen in die Schule mitgebracht werden – alle anderen digitalen Geräte, sind in der Schule nicht erwünscht.

 

Folgende weiterführende Regeln gelten für unsere SchülerInnen, wenn sie ein „Digitales Gerät“ mit in die Schule bringen:

 

Regel 2: Digitale Geräte verbleiben während der Schulzeit in einem geräuschlosen Zustand in der Schultasche.

 

Regel 3: Digitale Geräte mit einer Aufnahme- und/oder Mithörerfunktion sind so einzustellen, dass diese Funktionen deaktiviert sind.

 

Regel 4: Digitale Geräte und deren Funktionen dürfen nur nach ausdrücklicher Anweisung einer Lehrperson genutzt werden.

 

Regel 5: Die erste Zuwiderhandlung führt zu einem Einbehalten des „Digitalen Gerätes“ bis zur letzten Unterrichtsstunde bzw. zum Ende der tagesaktuellen Schulzeit.

  • Das Gerät ist vor Übergabe an die Lehrkraft auszuschalten
  • Das einbehaltene Gerät wird entweder im Sekretariat oder bei dessen Nichtbesetzung im Lehrerzimmer verwahrt
  • Die Geräterückgabe erfolgt zeitnah – spätestens nach der letzten Unterrichts- oder Ganztagesstunde

 

Regel 6a: Beim zweiten Verstoß gegen diese Schul-Teilordnung muss eine erziehungsberechtigte Person das einbehaltene Gerät abholen.

 

Regel 6b: Beim dritten Verstoß gegen diese Schul-Teilordnung findet des Weiteren ein Gespräch mit den Eltern und der Schulleitung statt. Dort werden auch weitere Konsequenzen besprochen.

 

Regel 7: Besteht ein konkreter Verdacht, dass sich auf einem „Digitalen Geräte“ strafbare und/oder besorgniserregende Inhalte (z.B. Bilder und Videos mit einer Altersbeschränkung oder Gewaltdarstellungen) befinden, muss die Schulleitung die Polizei einschalten.

 

Regel 8: Diese Schul-Teilordnung wird zu jedem Schuljahresbeginn in allen Klassenstufen besprochen. Dabei weist die Lehrkraft auf die Bedeutung des Jugendmedienschutzes hin.

 

 

Bei Verlust und/oder Beschädigung des mitgeführten „Digitalen Geräts“ übernimmt die Schule keine Haftung!