Offene Ganztagesschule und Betreuung

Aktuelles Projekt- und AG-Angebot

Ganztagesschule

Zielsetzung: Klare und transparente Strukturen und Regeln ermöglichen ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung!

Die GTS-Führerscheine orientiert sich am Gradierungssystem der Sekundarstufe. D.h. eine Schülerin/ein Schüler kann unterschiedliche Führerscheine für unterschiedliche Aufenthaltsbereiche erwerben. Der Erwerb ist zunächst jederzeit über ein Gespräch mit einer aufsichtsführenden Person möglich; hier sind jedoch bei regelmäßigem Fehlverhalten individuelle Regelungen möglich. Der Erwerb eines Führerscheins wird mit einem entsprechenden Aufkleber auf der Führerscheinkarte gekennzeichnet. Bei Fehlverhalten obliegt es der Betreuungsleitung unter Berücksichtigung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit einen Führerschein komplett zu sperren oder zeitlich befristet einzuziehen.

Hier können Sie sich das Konzept „Ganztagesschule an der Albert-Schweitzer-Gemeinschaftsschule“ herunterladen: GTS_Handreichung_Albert-Schweitzer-Gemeinschaftsschule

Die Grundschule der Albert-Schweitzer-Schule ist eine offene Ganztagsschule. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind für vier Tage ganztägig in die Schule zu schicken. Die Anmeldung für die Ganztagsschule ist verbindlich für ein Schuljahr und nur in Kombination mit der Anmeldung zur kostenpflichtigen Mittagsverpflegung möglich.

Die Schülerinnen und Schüler der Ganztagsschule können zusätzlich zur Kommunalen Betreuung angemeldet werden. Die Kommunale Betreuung (kostenpflichtig) umrahmt den Ganztagsschulbetrieb.

Ganztagsschule in der Grundschule

Die Ganztagsschülerinnen und -schüler sind von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr in der Schule. Am Vormittag und an einem Nachmittag findet gemeinsamer Unterricht mit den anderen Schulkindern statt. Freitags ist für alle Schülerinnen und Schüler Unterricht nach dem entsprechenden Stundenplan.

Zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr gehen die Schülerinnen und Schüler in die Mensa zum Essen. Die Ganztagsschülerinnen und -schüler müssen von Montag bis Donnerstag zur kostenpflichtigen Mittagsverpflegung angemeldet werden. Kinder, die zur Kommunalen Betreuung angemeldet sind, erhalten auch freitags ein Mittagessen. Für die Übernahme der Kosten kann ein Antrag auf Bildung und Teilhabe (BuT) gestellt werden (bei Bezug von Leistungen des Jobcenters oder des Landratsamtes).

Die Anmeldung zur Mittagessensverpflegung ist für die gesamte Grundschulzeit gültig, sofern diese nicht gekündigt wird. Die Kündigung kann nur zum Ende eines Schuljahres vorgenommen werden.

Nach dem Essen gibt es bei gutem Wetter die Möglichkeit für Spaß und Spiel im Pausenhof und bei schlechtem Wetter im Betreuungszimmer.

In der Zeit von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr werden die Ganztagskinder. Die Kinder sind nach Klassenstufen eingeteilt. Anschließend besuchen die Kinder bis 15.30 Uhr unterschiedliche Arbeitsgemeinschaften.

Ganztagesbetreuung - je nach Wunsch und Bedarf

Familien, die ihre Kinder an unsere Grundschule schicken, können je nach Wunsch und Bedarf zwischen drei verschiedenen Betreuungsformen wählen. Nachfolgend werden die drei zur Wahl stehenden Varianten vorgestellt.

Variante 1

Ihr Kind ist nur in der farblich unterlegten Zeit in der Schule.

Variante 2

Ihr Kind ist an vier Tagen von 7.35 Uhr bis 15.30 Uhr in der Schule. Am Freitag endet der Unterricht um 11.55 Uhr. Es entstehen keine Betreuungskosten.

Variante 3

Ihr Kind ist an fünf Tagen von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Schule. Es entstehen Betreuungskosten von 29 EUR pro Monat.